Winterdienst bei Grünstreifen in Hamburg: Wer muss den Gehweg räumen?

Winterdienst bei Grünstreifen in Hamburg: Wer muss den Gehweg räumen?

Winterdienst bei Grünstreifen in Hamburg: Wer muss den Gehweg räumen?

Ein Grünstreifen zwischen Grundstück und Gehweg hebt die Winterdienstpflicht in Hamburg nicht automatisch auf. Nach den aktuellen Hamburger Hinweisen müssen Anlieger den öffentlichen Gehweg grundsätzlich auch dann räumen und streuen, wenn zwischen Grundstück und Gehweg ein Grünstreifen liegt. Eine wichtige Ausnahme nennt Hamburg für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen.

Gerade bei freistehenden Häusern, größeren Wohnanlagen und Gewerbegrundstücken ist die Situation vor Ort nicht immer eindeutig. Zwischen Grundstücksgrenze und Gehweg können Bäume, Rasenflächen, Beete oder breitere Grünstreifen liegen. Dadurch entsteht schnell der Eindruck, der Gehweg gehöre nicht mehr zum eigenen Anliegerbereich. Für den Winterdienst bei einem Grünstreifen in Hamburg ist aber nicht nur die optische Entfernung zum Gebäude entscheidend.

Warum der Grünstreifen die Winterdienstpflicht nicht automatisch beendet

Die Stadt Hamburg nennt Wege mit Grünstreifen ausdrücklich in ihrer Übersicht zu den Räum- und Streupflichten. Verläuft auf dem öffentlichen Weg vor dem Grundstück ein Grünstreifen, bleibt die Winterdienstpflicht grundsätzlich bestehen. Entscheidend ist also nicht, ob Hauswand und Gehweg direkt nebeneinander liegen.

Das ist vor allem bei älteren Wohnstraßen und Grundstücken mit Straßenbäumen relevant. Ein Gehweg kann mehrere Meter vom Zaun oder Gebäude entfernt verlaufen und trotzdem der Fläche zugeordnet sein, auf der der Anlieger Winterdienst leisten muss. Wer nur den privaten Weg von der Haustür bis zum Grundstückstor betrachtet, kann deshalb einen öffentlichen Gehweg übersehen.

Wann nennt Hamburg eine Ausnahme?

Hamburg nennt eine Ausnahme, wenn es sich bei dem Grünstreifen um eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage handelt. Das ist etwas anderes als ein normaler bepflanzter Streifen innerhalb des öffentlichen Straßenraums.

Ob eine bestimmte Fläche tatsächlich als öffentliche Grün- und Erholungsanlage einzuordnen ist, sollte nicht allein nach Aussehen entschieden werden. Ein breiter Rasenstreifen mit Bäumen kann Teil des Straßenraums sein, während eine andere Fläche rechtlich zu einer öffentlichen Grünanlage gehört. Bei Unsicherheit ist deshalb eine Klärung anhand der Hamburger Unterlagen oder bei der zuständigen Stelle sinnvoller als eine Vermutung.

Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?

Für die erforderlichen Gehwegstrecken nennt Hamburg grundsätzlich eine freie Räum- und Streubreite von mindestens einem Meter. Der Bereich soll so breit sein, dass zwei zu Fuß Gehende einander passieren können.

Diese Mindestbreite gilt auch dann, wenn ein Grünstreifen zwischen Grundstück und Gehweg liegt. Die Grünfläche selbst muss dadurch nicht automatisch zu einer geräumten Gehbahn werden. Entscheidend ist der öffentliche Gehweg, der an den Anliegerbereich angrenzt. Weitere Sonderfälle erklären wir im Beitrag Wie breit muss ein Gehweg beim Winterdienst in Hamburg geräumt werden?.

Was ist bei Bäumen und Bepflanzung zu beachten?

Grünstreifen enthalten häufig Straßenbäume, Beete oder andere Vegetation. Das ist auch für die Wahl des Streumittels relevant. Hamburg verbietet auf Gehwegen grundsätzlich Tausalz und tausalzhaltige Mittel. Als abstumpfende Alternativen nennt die Stadt unter anderem Sand, Splitt, feinkörnigen Kies und Blähton.

Der Verzicht auf Tausalz schützt nicht nur Boden und Wasser. Hamburg hat in eigenen Untersuchungen auch Belastungen von Böden und Straßenbäumen durch Auftausalze dokumentiert. Wer einen Gehweg entlang eines bepflanzten Grünstreifens betreut, sollte deshalb besonders darauf achten, geeignete Streumittel zu verwenden. Mehr dazu finden Sie unter Streumittel im Winterdienst in Hamburg.

Wohin mit dem geräumten Schnee?

Ein Grünstreifen wirkt zunächst wie ein naheliegender Ort für Schneeablage. Trotzdem darf Schnee nicht so angehäuft werden, dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird oder wichtige Bereiche blockiert werden. Auch Radwege, Fußgängerübergänge, Haltestellen und benötigte Flächen für Abfallbehälter müssen berücksichtigt werden.

Bei großen Schneemengen sollte außerdem an Tauwetter gedacht werden. Ein hoher Schneehaufen kann Schmelzwasser auf den Gehweg zurückführen. Friert dieses Wasser später wieder, entsteht eine neue Glättestelle. Die praktische Planung von Schneeablage und Schmelzwasser behandeln wir ausführlich unter Wohin mit dem Schnee beim Winterdienst in Hamburg?.

Beispiel: Wohnanlage mit Grünstreifen und mehreren Eingängen

Angenommen, eine Wohnanlage hat einen 40 Meter langen Gehweg entlang der Straße. Zwischen dem Gebäude und dem Gehweg liegen ein breiter Rasenstreifen und mehrere Bäume. Zusätzlich führen drei private Wege vom Gehweg zu den Hauseingängen.

Für die Planung sollte zuerst zwischen öffentlichem Gehweg und privaten Zugängen unterschieden werden. Der öffentliche Gehweg kann der Hamburger Anliegerpflicht unterliegen, obwohl er nicht direkt an der Gebäudefassade liegt. Die drei privaten Zugänge sind dagegen zusätzliche Flächen, die bei einer externen Beauftragung ausdrücklich in den Leistungsumfang aufgenommen werden sollten.

Was sollte bei einer Winterdienst-Anfrage angegeben werden?

Bei einem Grundstück mit Grünstreifen helfen Fotos besonders. Ein Bild von der Straßenfront zeigt sofort, wo Gehweg, Grünfläche, Zufahrt und Grundstücksgrenze ungefähr verlaufen. Bei längeren Anlagen kann zusätzlich ein einfacher Lageplan sinnvoll sein.

Für eine erste Einschätzung sollten insbesondere Gehweglänge, Eingänge, Treppen, Einfahrten und weitere gewünschte private Wege genannt werden. Die Gesamtgröße des Grundstücks ist weniger wichtig als die Flächen, auf denen tatsächlich Winterdienst ausgeführt werden soll.

Winterdienst für solche Grundstücke in Hamburg

Four Season Services übernimmt Winterdienst in Hamburg für private Grundstücke, Wohnanlagen, Hausverwaltungen und Gewerbeobjekte. Bei Flächen mit Grünstreifen sollte die Gehwegsituation möglichst eindeutig beschrieben werden, damit der tatsächliche Leistungsumfang nicht erst während eines Schneefalls geklärt werden muss.

Häufige Fragen

Entfällt die Räumpflicht, wenn zwischen Haus und Gehweg Rasen liegt?

Nein. Ein Grünstreifen auf dem öffentlichen Weg entbindet nach den Hamburger Hinweisen grundsätzlich nicht von der Winterdienstpflicht.

Wann kann eine Ausnahme gelten?

Hamburg nennt eine Ausnahme, wenn es sich um eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage handelt. Bei Unsicherheit sollte die konkrete Fläche geprüft werden.

Muss der Grünstreifen selbst geräumt werden?

Die Hamburger Regel bezieht sich auf die erforderlichen Gehwegstrecken. Ein Grünstreifen wird nicht allein deshalb zu einer geräumten Gehbahn, weil er zwischen Grundstück und Gehweg liegt.

Darf auf dem Gehweg Streusalz verwendet werden?

Grundsätzlich nein. Hamburg verlangt auf Gehwegen abstumpfende, umweltverträglichere Mittel wie Sand, Splitt, feinkörnigen Kies oder Blähton.

Quellen

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