Ja. Auch öffentliche Wege ohne Fahrbahn können in Hamburg als Gehwege gelten und damit der Winterdienstpflicht der Anlieger unterliegen. Die Stadt stellt ausdrücklich klar, dass die Beschaffenheit des Weges – ob Sandweg, Pflaster oder Asphalt – für diese Einordnung nicht entscheidend ist.
Das ist besonders für Grundstücke relevant, die nicht an einen klassischen Bürgersteig grenzen. In Wohngebieten gibt es schmale Verbindungswege zwischen zwei Straßen, öffentliche Fußwege hinter Häuserzeilen oder unbefestigte Wege zwischen Grundstücken. Für den Winterdienst auf einem Durchgangsweg in Hamburg sollte deshalb nicht nur danach geschaut werden, ob neben dem Weg eine Fahrbahn liegt.
Was versteht Hamburg unter einem Durchgangsweg?
Hamburg nennt von Fußgängern genutzte öffentliche Wege ohne Fahrbahn ausdrücklich in der Übersicht der Winterdienstflächen. Solche Wege können Gehwege im Sinne des Hamburgischen Wegegesetzes sein und müssen dann von den Anliegern geräumt und gestreut werden.
Typische Beispiele können Verbindungswege zwischen Wohnstraßen oder reine Fußwege sein. Entscheidend ist, dass es sich um einen öffentlichen, von Fußgängern genutzten Weg handelt. Ob ein konkreter Weg öffentlich oder privat ist, sollte bei Zweifeln nicht anhand des Belags geraten werden.
Sand, Pflaster oder Asphalt: Der Belag ändert die Pflicht nicht
Die Hamburger Information ist an dieser Stelle ungewöhnlich klar: Für die grundsätzliche Winterdienstpflicht spielt es keine Rolle, ob der Weg aus Sand, Pflaster oder Asphalt besteht.
In der praktischen Ausführung macht der Belag allerdings einen Unterschied. Auf Pflaster lässt sich loser Schnee anders beseitigen als auf einem unbefestigten Weg. Ein Sandweg kann bei Tauwetter zusätzlich weich oder matschig werden. Deshalb sollten Räumtechnik und Streumittel zum Untergrund passen, auch wenn die rechtliche Grundfrage davon getrennt zu betrachten ist.
Wie breit muss ein solcher Weg freigehalten werden?
Hamburg nennt für die erforderlichen Gehwegstrecken grundsätzlich mindestens einen Meter freie Breite. Auch bei einem schmalen Durchgangsweg sollte deshalb ein praktisch nutzbarer Streifen entstehen.
Ist der Weg selbst kaum breiter als diese Mindestbreite, kann die verfügbare Schneeablage sehr begrenzt sein. Dann sollte besonders darauf geachtet werden, dass der geräumte Schnee den freien Streifen nicht wieder verengt. Unser Ratgeber Gehwegbreite beim Winterdienst in Hamburg erklärt die Hamburger Vorgaben im Detail.
Warum unbefestigte Wege bei Tauwetter anspruchsvoll sind
Ein Sand- oder Kiesweg kann bei Frost fest und gut begehbar sein. Steigen die Temperaturen, verändert sich die Oberfläche. Schnee schmilzt, Wasser zieht teilweise ein oder sammelt sich in Senken, und der Weg kann matschig werden. Friert er anschließend wieder, entstehen Unebenheiten und neue Glättestellen.
Deshalb reicht es bei solchen Wegen nicht immer, nur einmal Schnee zur Seite zu schieben. Die Wetterentwicklung und die tatsächliche Nutzbarkeit der Fläche sollten berücksichtigt werden. Wie Tauwasser zu neuer Glätte führen kann, behandeln wir im Beitrag Überfrierende Nässe in Hamburg.
Welches Streumittel ist geeignet?
Auf Hamburger Gehwegen darf grundsätzlich kein Tausalz verwendet werden. Die Stadt nennt abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt, feinkörnigen Kies oder Blähton.
Auf einem unbefestigten Weg sollte das Material nicht wahllos gewählt werden. Zu grobes Material kann die Oberfläche zusätzlich verändern, während feine Stoffe auf weichem Untergrund schnell eingedrückt werden. Entscheidend ist eine praktikable Behandlung, die den Weg begehbarer macht, ohne den Untergrund unnötig zu beschädigen.
Beispiel: Fußweg hinter einer Wohnanlage
Eine Wohnanlage grenzt an der Vorderseite an eine normale Straße. Hinter dem Gebäude verläuft zusätzlich ein schmaler öffentlicher Fußweg ohne Fahrbahn, der zwei Straßen verbindet. Der Weg ist teilweise gepflastert, teilweise mit einer wassergebundenen Oberfläche ausgeführt.
Wenn dieser Weg als öffentlicher Durchgangsweg an das Grundstück grenzt, kann er für die Winterdienstplanung relevant sein. Eine Hausverwaltung sollte deshalb nicht nur die sichtbare Straßenfront erfassen, sondern auch seitliche und rückwärtige öffentliche Fußwege prüfen. Genau solche Flächen gehen bei einer schnellen Objektaufnahme leicht verloren.
Was ist bei Schneeablage auf schmalen Wegen wichtig?
Durchgangswege bieten häufig wenig Platz. Ein hoher Schneerand kann den nutzbaren Bereich schnell auf weniger als die notwendige Breite reduzieren. Gleichzeitig darf Schnee nicht einfach auf angrenzende Radwege, Fahrbahnen oder wichtige Übergänge geschoben werden.
Bei längerem Schneefall sollte deshalb geprüft werden, ob die Ablage noch funktioniert. Wenn Schnee mehrfach an derselben Stelle gesammelt wird, kann später auch Schmelzwasser über den Weg laufen. Hinweise zur Planung finden Sie unter Schneeablage beim Winterdienst in Hamburg.
Wie sollte ein Durchgangsweg in einem Auftrag beschrieben werden?
Die Bezeichnung „Gehweg“ kann zu allgemein sein, wenn mehrere Wege zum Objekt gehören. Besser ist eine eindeutige Beschreibung wie „öffentlicher Durchgangsweg hinter dem Gebäude, ca. 35 Meter“ oder eine Markierung auf einem Lageplan.
Bei Four Season Services können Fotos oder ein Lageplan helfen, schwer beschreibbare Flächen zuzuordnen. Besonders bei rückwärtigen Wegen ist das sinnvoll, weil sie von der Straßenadresse aus oft nicht sichtbar sind.
Winterdienst für Geh- und Durchgangswege in Hamburg
Four Season Services übernimmt Winterdienst in Hamburg für unterschiedliche private und gewerbliche Objekte. Bei Grundstücken mit zusätzlichen Durchgangswegen sollten diese Flächen ausdrücklich in der Anfrage genannt werden, damit klar ist, welche Wege tatsächlich zur Betreuung gehören.
Häufige Fragen
Muss ein öffentlicher Sandweg geräumt werden?
Ein von Fußgängern genutzter öffentlicher Weg ohne Fahrbahn kann nach den Hamburger Hinweisen als Gehweg gelten. Die Oberfläche – Sand, Pflaster oder Asphalt – ändert die grundsätzliche Einordnung nicht.
Gilt die Regel auch für private Gartenwege?
Die Hamburger Aussage bezieht sich auf öffentliche Wege. Private Wege sind separat nach Nutzung und Verantwortlichkeit zu betrachten.
Wie breit muss ein Durchgangsweg freigehalten werden?
Für erforderliche Gehwegstrecken nennt Hamburg grundsätzlich mindestens einen Meter.
Darf auf einem Sandweg Salz verwendet werden?
Auf Hamburger Gehwegen ist Tausalz grundsätzlich verboten. Hamburg nennt abstumpfende Alternativen wie Sand, Splitt, feinkörnigen Kies oder Blähton.
Quellen
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