In Hamburg liegt die Organisation des Winterdienstes grundsätzlich beim Eigentümer beziehungsweise Vermieter. Mieter müssen Schnee und Eis nur selbst beseitigen, wenn ihnen diese Aufgabe wirksam über den Mietvertrag übertragen wurde. Wer verantwortlich ist und den Winterdienst nicht selbst erledigen kann, muss für eine Vertretung sorgen.
Genau an diesem Punkt entstehen in Mehrfamilienhäusern regelmäßig Missverständnisse. Ein Vermieter geht davon aus, dass die Erdgeschosswohnung den Gehweg übernimmt, ein Mieter verweist auf die Hausordnung und am ersten frostigen Morgen weiß niemand sicher, wer tatsächlich zuständig ist. Für einen funktionierenden Winterdienst zwischen Mieter und Vermieter in Hamburg sollte deshalb nicht nur die gesetzliche Pflicht bekannt sein. Entscheidend ist, wie sie für das konkrete Gebäude organisiert wurde.
Wer ist in Hamburg zunächst für den Winterdienst verantwortlich?
Die Stadt Hamburg ordnet den Winterdienst auf den angrenzenden öffentlichen Gehwegen den Anliegern zu. In der Praxis sind das in der Regel die Grundstückseigentümer. Die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung ersetzt diese Winterdienstpflicht ausdrücklich nicht. Schnee soll nach Ende des Schneefalls unverzüglich geräumt werden; bei Eisglätte ist sofort zu streuen und gegebenenfalls Eis zu beseitigen.
Für ein vermietetes Haus bedeutet das zunächst: Der Eigentümer muss sicherstellen, dass die erforderlichen Arbeiten organisiert sind. Er kann die praktische Durchführung selbst übernehmen, einen Dienstleister beauftragen oder die Aufgabe unter bestimmten Voraussetzungen auf Mieter übertragen. Dass mehrere Wohnungen im Haus vorhanden sind, ändert an der Notwendigkeit einer klaren Organisation nichts.
Wann müssen Mieter selbst Schnee räumen?
Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass Mieter nur dann selbst zum Winterdienst verpflichtet sind, wenn dies entsprechend im Mietvertrag vereinbart wurde. Ein bloßer Hinweis im Treppenhaus oder eine nachträglich aufgehängte Räumliste schafft nicht automatisch dieselbe vertragliche Verpflichtung.
Für Vermieter ist das ein wichtiger Unterschied. Wer den Winterdienst von den Bewohnern erledigen lassen möchte, sollte die Vertragslage prüfen, bevor eine saisonale Räumliste erstellt wird. Für Mieter wiederum lohnt sich ein Blick in den eigenen Mietvertrag, wenn unklar ist, ob sie tatsächlich persönlich räumen und streuen müssen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit über eine konkrete Klausel oder Kostenabrechnung sollte der jeweilige Vertrag fachlich geprüft werden.
Was gilt bei mehreren Mietparteien im Haus?
In einem Mehrfamilienhaus reicht die Aussage „die Mieter machen Winterdienst“ nicht aus. Praktisch muss erkennbar sein, wer an welchem Tag oder in welchem Zeitraum zuständig ist. Der Deutsche Mieterbund beschreibt für vertraglich verpflichtete Mieter einen wechselnden Winterdienst als mögliche Organisation. Gleichzeitig sollte der Vermieter die dafür benötigten Geräte und Materialien bereitstellen.
Das wird besonders relevant, wenn ein Gebäude mehrere Eingänge, einen Weg zu den Mülltonnen, Garagenzufahrten oder weitere gemeinschaftlich genutzte Flächen hat. Eine einzige Räumliste für „vor dem Haus“ kann dann zu unklar sein. Besser ist eine nachvollziehbare Flächenbeschreibung. Welche Bereiche bei größeren Objekten sinnvoll aufgenommen werden, erklären wir auch im Ratgeber Winterdienst für Hausverwaltungen und Mehrfamilienhäuser in Hamburg.
Was passiert bei Urlaub, Krankheit oder früher Arbeitszeit?
Eine bestehende Winterdienstpflicht entfällt nicht automatisch, weil die verantwortliche Person im Urlaub ist, krank wird oder morgens sehr früh zur Arbeit muss. Hamburg weist ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Fall für eine Vertretung zu sorgen ist. Auch der Deutsche Mieterbund nennt eine Vertretung als notwendig, wenn ein vertraglich verpflichteter Mieter beispielsweise krankheits- oder berufsbedingt verhindert ist.
Genau hier zeigt sich, ob eine Organisation im Alltag belastbar ist. Bei einem kleinen Haus kann eine abgesprochene Vertretung durch Nachbarn oder Familie funktionieren. Bei mehreren Wohnungen, wechselnden Mietern oder mehreren Objekten ist eine feste externe Lösung häufig leichter nachvollziehbar. Mehr dazu finden Sie im Beitrag Winterdienst bei Urlaub oder Krankheit in Hamburg.
Wer trägt die Kosten für einen beauftragten Winterdienst?
Die Kostenfrage ist von der Frage zu unterscheiden, wer die Arbeiten praktisch ausführt. Die Betriebskostenverordnung nennt die Kosten der Straßenreinigung sowie entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen als Betriebskostenposition. Ob und wie Winterdienstkosten im konkreten Mietverhältnis auf Mieter umgelegt werden können, hängt jedoch von der mietvertraglichen Vereinbarung und der konkreten Abrechnung ab.
Für Eigentümer und Hausverwaltungen ist deshalb ein sauber beschriebenes Angebot sinnvoll. Es sollte erkennbar sein, welche Flächen und Leistungen enthalten sind. Ein Preis für „Winterdienst komplett“ ist bei einem größeren Objekt wenig hilfreich, wenn später unklar bleibt, ob beispielsweise ein Innenhof, eine Seitentreppe oder eine Zufahrt dazugehören. Unser Beitrag Winterdienstvertrag: Welche Leistungen und Flächen sollten geregelt sein? erklärt diese praktische Abgrenzung genauer.
Welche Hamburger Zeiten sollten Vermieter und Mieter kennen?
Hamburg verlangt, dass der Gehweg nach Ende des Schneefalls unverzüglich geräumt und bei entstehender Eisglätte sofort gestreut wird. Hält der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder treten Schnee, Eis oder Glätte erst nach 20 Uhr auf, muss der Winterdienst am folgenden Tag werktags bis 8:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr durchgeführt sein.
Diese Zeiten sind besonders relevant, wenn der Winterdienst zwischen mehreren Personen aufgeteilt wird. Eine Räumliste funktioniert nur dann, wenn die eingeteilten Personen auch wissen, wann sie handeln müssen. Die vollständigen Hamburger Vorgaben zu Breite, Eckgrundstücken und besonderen Wegen erläutern wir unter Räum- und Streupflicht in Hamburg.
Wie lässt sich Winterdienst in einem Mietobjekt praktisch organisieren?
Eine gute Lösung beginnt nicht mit der Schneeschaufel, sondern mit einer eindeutigen Zuständigkeit. Vor der Wintersaison sollte feststehen, welche öffentlichen und privaten Flächen betreut werden, wer die Arbeiten übernimmt, wie eine Vertretung organisiert ist und wo Geräte beziehungsweise Streumittel verfügbar sind. Bei größeren Anlagen sollte außerdem ein Ansprechpartner benannt sein.
Für eine externe Vergabe hilft eine kurze Objektaufnahme. Bei Four Season Services können bei einer Anfrage unter anderem Objektart, Gehweg, Eingänge, Treppen, Zufahrten, Parkplätze und weitere gewünschte Flächen angegeben werden. Fotos oder ein Lageplan erleichtern die Einschätzung, wenn die Quadratmeterzahl nicht exakt bekannt ist. So lässt sich der tatsächliche Umfang besser abbilden als mit einer pauschalen Bezeichnung wie „Mehrfamilienhaus“.
Wann ist ein professioneller Winterdienst sinnvoll?
Ein externer Dienstleister ist nicht für jedes Mietobjekt notwendig. Ein kleines Haus mit einer klaren, funktionierenden Mieterregelung kann intern gut organisiert sein. Interessanter wird die Vergabe, wenn mehrere Eingänge oder Wege dazugehören, die Bewohner häufig wechseln, Eigentümer nicht vor Ort wohnen oder eine Hausverwaltung mehrere Gebäude gleichzeitig betreut.
Four Season Services übernimmt Winterdienst in Hamburg für Hausverwaltungen, Wohnanlagen, private Grundstücke und Gewerbeobjekte. Entscheidend ist dabei nicht allein die Anzahl der Wohnungen, sondern welche Flächen tatsächlich betreut werden sollen und wie das Objekt genutzt wird.
Häufige Fragen zu Mieter, Vermieter und Winterdienst
Muss immer der Vermieter selbst Schnee schippen?
Nein. Die Organisation liegt grundsätzlich beim Eigentümer beziehungsweise Vermieter, die praktische Durchführung kann aber anders geregelt werden. Eine Übertragung auf Mieter muss entsprechend vertraglich vereinbart sein; alternativ kann ein Dienstleister beauftragt werden.
Reicht eine Hausordnung für die Übertragung auf Mieter?
Nach den Hinweisen des Deutschen Mieterbundes reicht eine Hausordnung allein nicht aus, wenn die Winterdienstpflicht nicht entsprechend im Mietvertrag verankert ist.
Was passiert, wenn die zuständige Person krank ist?
Wer für den Winterdienst verantwortlich ist und ihn nicht selbst ausführen kann, muss eine Vertretung organisieren. Das gilt auch bei Urlaub oder beruflicher Abwesenheit.
Können Winterdienstkosten Betriebskosten sein?
Winterdienst kann grundsätzlich in den Bereich umlagefähiger Betriebskosten fallen. Ob die Kosten im konkreten Mietverhältnis umgelegt werden können, hängt von der vertraglichen Grundlage und der konkreten Abrechnung ab.
Quellen und Hinweis
Grundlage für die Hamburger Räum- und Streupflichten sind die aktuellen Informationen der Freien und Hansestadt Hamburg: Wann muss ich räumen?. Zur mietrechtlichen Einordnung wurde außerdem der Deutsche Mieterbund herangezogen. Die Betriebskostenpositionen sind in der Betriebskostenverordnung beschrieben. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.